Satzung

(Auszug)

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein hat den Zweck,

– die internationale Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zu fördern und zur gegenseitigen Völkerverständigung beizutragen, jegliche Vorurteile und Diskriminierungen in den gegenseitigen Beziehungen zu überwinden und die Freundschaft auf einer fairen und dynamischen Basis zu entwickeln.

– Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

2. Zur Verfolgung des Zweckes wird der Verein länderverbindende Veranstaltungen organisieren. Dabei handelt sich es um Veranstaltungen, wie Kunstaustellungen, Kulturreisen, Lesungen, Kulturforen und Symposien. Langfristig wird ein jährliches und vielfältiges Hauptprojekt „Kulturwoche“ in Berlin ins Leben gerufen. Darüber hinaus sind eine Reihe von Aktivitäten zur Alltagskultur vorgesehen. Dazu erforderliche Aufgaben sind:

– Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der obengenannten Veranstaltungen.

– Gestaltung und Durchführung der Aufenthaltsprogramme der Teilnehmer bzw. Künstler in Veranstaltungsland.

– Aufbau und Pflegen einer Plattform, auf der die interkulturellen Kommunikationen reibungslos laufen können.

– Aufbereitung verschiedener Aspekte der ausländischen Kulturen für ein interessiertes Fachpublikum und Laien.

3. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen, mit denen sich der Verein in seinen Zielsetzungen verbunden weiß.

4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Hier die Vereinssatzung als pdf-Datei.